[PostNAS] Änderungen am Flurstücksnachweis

Jäger, Frank (KRZ) F.Jaeger at KRZ.DE
Mi Dez 17 00:59:18 PST 2014


Moin!

Ich habe eine neue Version des *Flurstücksnachweis* (ALKIS-Auskunft) bereit gestellt. Der sichtbare Unterschied ist unscheinbar, daher erläutere ich meine Absicht dabei:

Die komplexen Beziehungen und Sonderfälle in ALKIS erlauben es kaum, alle Informationen "auf einem Blatt" darzustellen.

So findet man z.B. die technischen Eigenschaften des Kataster-Objektes Flurstück im "Flurstücksnachweis".
Die rechtlichen Eigenschaften der Grundbuch-Objekte Bestandblatt und Buchungsstelle findet man im "Bestandsnachweis". Dazu gehören vor allem die Eigentumsrechte.

Beide Nachweise sind über HTML-Links miteinander verknüpft. Für eine komplette Information zum Flurstück *und* seinen Eigentümern und sonstigen Rechten braucht man eigentlich beide Nachweise.

Anwender, die diese Komplexität unterschätzen, fordern oft einen einzigen Nachweis für "DEN Eigentümer DES Flurstücks".
Ein Versuch, diesem Wunsch teilweise zu entsprechen ist die Option "mit Eigentümer" am Beginn des Grundbuch-Abschnitts des Flurstücksnachweises. Für ca. 90% der Fälle mit der einfachen Buchungsart "Grundstück" und ohne sonstige Rechte stellt dies auch eine ausreichende Lösung dar.

Dies hat aber auch Risiken, zum Beispiel beim "Erbbaurecht". Es ist zwar korrekt, dass die im Flurstücksnachweis dargestellten Personen die Eigentümer des Grundstücks sind. Aber die Tatsache, dass es auch noch ein (Erbbbau-) Recht einer anderen Buchungsstelle an der Buchungsstelle des Grundbuchs gibt, auf dem das Flurstück gebucht ist, wurde im Flurstücksnachweis bisher nicht dargestellt. Das ist ja auch keine Eigenschaft des Flurstücks.
Man musste sich immer auch den Bestandsnachweis ansehen, um das auszuschließen. Bei den Buchungen mit einem "Katasterblatt" oder "Fiktiven Blatt" (ohne Eigentümer) kommt man auf die Idee. Die Mehrzahl der Prüfungen bei der Buchungsart "Grundstück" ist aber negativ, daher könnte man auch mal vergessen nachzusehen.

Der neue Flurstücksnachweis prüft jetzt auch, ob es "Rechte anderer Buchungsstellen" gibt und stellt unter dem Link zum Bestandsnachweis dar:
A - "keine berechtige Buchung"
B - "Berechtigte Buchungen: 5 Wohnungs-/Teileigentum" oder "Berechtigte Buchungen: 1 Erbbaurecht" usw.

Bei A braucht man nicht mehr im Bestandsnachweis nachsehen.
Bei B sollte man auf die Option "mit Eigentümer" beim Ausdruck des Flurstücksnachweises verzichten und statt dessen auch die Bestandsnachweise drucken.

Ich glaube, dies macht den Umgang mit den Daten einfacher und sicherer.

Demo: http://map.krz.de/alkis/mapbender.php  z.B. Flurstücke: 2566-20-47, 2566-15-31, 2566-20-22


Mit freundlichen Grüßen
Frank Jäger

Kommunales Rechenzentrum
Minden-Ravensberg/Lippe
Tel.: 05261 / 252 - 185

mailto:f.jaeger at krz.de
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